Zum Sachverhalt:
Die Streichung des geplanten Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) und die Diskussion über eine Reduzierung der Pflichtexemplar-Abgabe auf ein Exemplar markieren einen tiefen Einschnitt in der deutschen Erinnerungs- und Publikationskultur. Während Kulturstaatsminister Wolfram Weimer den Verzicht auf zusätzliche Magazinflächen mit Haushaltszwängen und einem stärkeren Fokus auf Digitalisierung begründet, verweist die DNB auf ihren gesetzlichen Auftrag, sämtliche in Deutschland veröffentlichten Medienwerke möglichst vollständig, zuverlässig und langfristig zu sammeln und zugänglich zu halten.
Nach geltendem Recht müssen Verlage zwei physische Pflichtexemplare jedes in Deutschland verlegten Werkes an die DNB abliefern; parallel dazu existieren auf Länderebene weitere Ablieferungspflichten an die jeweiligen Landes- und Regionalbibliotheken. Eine Reduzierung dieser Pflicht auf ein Exemplar – verbunden mit der politischen Forderung, möglichst nur noch digitale Exemplare zu übernehmen – würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek erfordern und damit einen längeren parlamentarischen Prozess anstoßen. Vor diesem Hintergrund prallen zwei Leitbilder aufeinander: hier die Logik des Sparens und der vermeintlich platzsparenden Digitalisierung, dort das bibliothekarische Selbstverständnis, das auf Redundanz, physische Bestände und die Sicherung der materiellen Publikationsgeschichte setzt.